Justizministerin Keding im Ortsverband Havelberg und bei der Frauen Union

Rechtsfragen im Internet

 
Ortsvors. Wolfgang Schürmann bedankt sich bei Frau Ministerin KedingOrtsvors. Wolfgang Schürmann bedankt sich bei Frau Ministerin Keding
 Zu Beginn ihres Vortrages machte Ministerin Keding deutlich, dass jeder Einzelne verwertbare Daten produziert und Informationen liefert, auch wenn er weder bei Facebook ein Profil erstellt hat noch regelmäßig twittert. Allein schon mit der Übermittlung des Fahrtweges und der Geschwindigkeit des Fahrzeuges, um das Navigationsinstrument zu nutzen, sammelt der Rechner Daten zum Verkehrsgeschehen. Wer kann und darf diese Daten auswerten, analysieren und für eigene Zwecke nutzen? Auch ein Kauf über einen Onlineshop, das Speichern von Urlaubsfotos in der "cloud", das Anlegen einer E-Mail-Adresse wirft rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Die Bundesländer haben sich daher in einer Arbeitsgemeinschaft "Digitaler Neustart" zusammengeschlossen, um beispielsweise zu klären, ob und welche Ansprüche Erben auf die Herausgabe von gespeicherten Unterlagen haben sollen, aber auch wie das "Bezahlen mit Daten", z.B. bei Nutzung einer Wettervorhersage-App rechtlich zu klassifizieren ist. Dabei wurde deutlich, dass sich auch im Zivilrecht immer noch mehr Fragen stellen als Antworten bereits gefunden sind. Weiter stellte Ministerin Keding die Initiative einiger CDU-geführter Bundesländer für eine digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht vor. Dabei hob sie besonders die Punkte hervor:

- Kriminelle oder Cyberterroristen greifen mittels Schadsoftware heimlich auf Tausende von Rechnern und Mobiltelefonen zu und nutzen die kombinierte Rechnerleistung für Cyberattacken;
- Postdienstleister als Schnittstelle zwischen der realen Welt und den kriminellen Handelsplattformen im Darknet;
- Benennung von "ladungsfähigen Ansprechpartnern" in Deutschland